sg. herr fraeulin,
natürlich - und darin stimme ich mit ihnen voll überein - ist die konstruktion der stadt
rechtlich völlig wasserdicht, denn sonst hätte es ja bereits eine ordentliche schelt
gegeben.
Das bedenkliche ist aber in jedem fall das abschieben der kulturpolitischen verantwortung
in eine wirtschaftlich-juristische konstruktion. Damit verbunden ist der verbrauch
diesbezüglicher öffentlicher budgets zu gunsten genau dieser gesmbh, die pikanterweise
im eigentum der stadt steht. Also: man nimmt sich aus der kulturpolitischen verantwortung,
weil die verteilung der gelder, das ist jetzt sache der gmbh, hat aber als eigentümer
nachwievor alle möglichkeiten.
Die leute der gmbh sind als diskurspartner
unbrauchbar, denn die erledigen einen auftrag. punkt. Die müssen sich keiner
öffentlichkeit, die sie nicht selbst aussuchen stellen.
Die gmbh wiederum gibt das geld nach einem von niemandem (außer den eigentümern)
kontrollierbaren und diskutierbaren schlüssel aus und betreibt u.a. auch wertschöpfung
durch die verwertung von verträgen mit kunstschaffenden. Gerade letzteres ist etwas, das
die öffentliche hand in dieser form gar nicht tun könnte, denn sie ist per
selbstdefinition nur förderer und hat nicht mal ein eingangskonto für derartige
einnahmen.
Kurz: die stadt graz hat mit kulturbudgets eigentum in form einer gmbh aufgebaut. Diese
gmbh bindet nun künstler mittels enger verträge und verwertet diese. Ergo: die kulturförderung ist in
eine kulturverwertung übergegangen, deren nutznießer die stadt ist und nicht der
kunstschaffende...
deshalb finde ich es besonders pikant, uns
seitens der gmbh als "geschäftemacher" abzuurteilen.
mfg
lvd |