Die
Urteile des OGH sind da!Das Höchstgericht hat seine Entscheidungen getroffen. Und die einstweilige
Verfügung, welche von der 2003-Company gegen uns erwirkt wurde, aufgehoben.
Gut. Was ist geblieben?
Nichts von all den Unterstellungen und Diffamierungen.
Nichts davon, daß wir "Domain-Grabber" seien, daß wir
"erpresserisch" oder auch "parasitär" gehandelt hätten ... was den
Anwälten der Company eben so einfiel, um uns vom Feld zu rempeln.
Dafür ist ein Punkt ist neu aufgetaucht. Der OGH befand,
wir hätten das Namensrecht der Stadt Graz verletzt. Wie es dazu kommen kann? Wir wissen
es nicht. Die Kriterien sind nicht transparent.
In diesem Zusammenhang ist zum Beispiel höchst
bemerkenswert, daß die sogenannte "Bürgerwehr", die in Graz weder von Politik
noch von Verwaltung, weder von Polizei noch von Schulbehörde erwünscht ist, als
"Verein der Bürger für Schutz und Sicherheit" auftritt. Und im Internet unter
http://www.sicheresgraz.com/ zu finden ist.
Vielleicht wird uns die Grazer oder steirische Politik
eines Tages schlüssig erklären können, worin der Rechtsstreit mit uns eigentlich
wurzelt und warum man uns vor Gericht gezerrt hat.
Als ich zum Beispiel 1985 im Grazer Augartenkino die
beispiellose "Literaturnacht" über die Bühne gebracht hab, geschah dies unter
dem Label "GARAGE GRAZ". Damals hat mich niemand geklagt. Naja, wir werden noch
Gelegenheiten finden, diese ganze Geschichte zu erhellen.
Da werden wir dann über Bedingungen der Freiheit der Kunst
zu reden haben. Und über professionelle Arbeitsbedingungen für Kunstschaffende. Wir
werden aber auch darüber zu reden haben, was europäische Kulturpolitik möchte und was
sie real bewirkt.
Martin Krusche |
Die Dokumentation
Die vorige Corepage
Das vorige CoverVorfälle:
Krusche: "Wer kauft meinen
Ferrari?"
IG AutorInnen-Obmann Ruiss kniet
(The Factfinding-Mission)
Grazer Bettlerverodnung
(Epos)
Kapellers Porsche
Die geheimen Akten
Das Terror-Eck
Ihr Input ist gefragt!
Das offizielle 2003-Forum
Check this:
"Was fährt Kapeller?" |