Kassiber: Reply

Von: "Hans Fraeulin" hans.fraeulin@styria.com
Betreff: Re: Urhebergraz2003
Datum: Mittwoch, 14. November 2001 15:37

Lieber Herr Kapeller,
Danke für die Mail. Sie haben teils mittelbar, teils unmittelbar Ihre Domains bei der dafür weltweit einzig befugten Stelle in den USA nachweislich als erste angemeldet und unterliegen damit zunächst dem amerikanischen Rechtswesen, das bekanntlich Urheberschaften, Patente usw. besonders streng schützt. Die Intendanz-GmbH müsste vor einem amerikanischen Gericht ältere Rechte geltend machen, um die com.-Domain zu bekommen. Bei der at-Domain halte ich auch ein Gericht in Österreich für zuständig. Das hat nach meiner Auffassung das Wettbewerbsrecht gebeugt, indem es dem Stärkeren Recht gab. Indem sie österreichische Stellen zu Verfügungen veranlasst, die ihnen das Führen der Domains verunmöglichen, verstößt die Republik mit einiger Sicherheit gegen einige internationale Abkommen, die gewährleisten, dass Firmen- und Markennamen auch im Ausland geschützt sind und im Sinne eines fairen Wettbewerbs benutzt werden dürfen. Siehe mein Coca-Cola-Beispiel. Die Marke ist weltweit geschützt, darf weltweit vertrieben werden. Klagen kann nur jemand, der ältere Rechte nachweist. Und da bekommt er überall recht. Von der ICANN vergebene Adressen sind netzbedingt ebenfalls weltweit geschützt. Krone und Täglich alles konnten ältere Rechte geltend machen. Im Krone-Urteil interessant, dass unterschiedliche Schreibweisen ebenfalls verboten sind. Das leuchtet auch ein. Würde das österreichische Wettbewerbsrecht nicht auch ähnliche Schreibweisen schützen, ließen sich die im Wettbewerb stehenden Firmen möglicherweise nicht mehr voneinander unterscheiden. Nun denn, nach meiner Auffassung haben Sie bei graz2003 die älteren Rechte. Das kommt auch im offiziellen Logo zum Ausdruck: 0003 und dann ausgeschrieben ist so zu sagen ein frühes Eingeständnis der Schwäche.

In der Werbewirtschaft hat der Auftraggeber in aller Regel das Urheberrecht an einer Kampagne oder einem Slogan. Für den Slogan: Schwach - schwächer - Schwechater bekomme ich sicher keinen Auftrag, darf ich Urheberrecht beanspruchen und von der inkriminierten Brauerei auf Unterlassung geklagt werden. Die älteren Rechte sollten Sie auch wahrnehmen, um genau das zu verhindern, was Sie jetzt beklagen: dass die Intendanz mehr und mehr ein Vergabemonopol durchsetzen will. Wir können da nur unsere Stimme erheben. Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit einen Rechtstreit zu führen.

Liebe Grüße,
Hans Fraeulin.

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