Von: "Hans
Fraeulin" hans.fraeulin@styria.com
Betreff: Re: Urhebergraz2003
Datum: Mittwoch, 14. November 2001 15:37Lieber
Herr Kapeller,
Danke für die Mail. Sie haben teils mittelbar, teils unmittelbar Ihre Domains bei der
dafür weltweit einzig befugten Stelle in den USA nachweislich als erste angemeldet und
unterliegen damit zunächst dem amerikanischen Rechtswesen, das bekanntlich
Urheberschaften, Patente usw. besonders streng schützt. Die Intendanz-GmbH müsste vor
einem amerikanischen Gericht ältere Rechte geltend machen, um die com.-Domain zu
bekommen. Bei der at-Domain halte ich auch ein Gericht in Österreich für zuständig. Das
hat nach meiner Auffassung das Wettbewerbsrecht gebeugt, indem es dem Stärkeren Recht
gab. Indem sie österreichische Stellen zu Verfügungen veranlasst, die ihnen das Führen
der Domains verunmöglichen, verstößt die Republik mit einiger Sicherheit gegen einige
internationale Abkommen, die gewährleisten, dass Firmen- und Markennamen auch im Ausland
geschützt sind und im Sinne eines fairen Wettbewerbs benutzt werden dürfen. Siehe mein
Coca-Cola-Beispiel. Die Marke ist weltweit geschützt, darf weltweit vertrieben werden.
Klagen kann nur jemand, der ältere Rechte nachweist. Und da bekommt er überall recht.
Von der ICANN vergebene Adressen sind netzbedingt ebenfalls weltweit geschützt. Krone und
Täglich alles konnten ältere Rechte geltend machen. Im Krone-Urteil interessant, dass
unterschiedliche Schreibweisen ebenfalls verboten sind. Das leuchtet auch ein. Würde das
österreichische Wettbewerbsrecht nicht auch ähnliche Schreibweisen schützen, ließen
sich die im Wettbewerb stehenden Firmen möglicherweise nicht mehr voneinander
unterscheiden. Nun denn, nach meiner Auffassung haben Sie bei graz2003 die älteren
Rechte. Das kommt auch im offiziellen Logo zum Ausdruck: 0003 und dann ausgeschrieben ist
so zu sagen ein frühes Eingeständnis der Schwäche.
In der Werbewirtschaft hat der Auftraggeber in aller
Regel das Urheberrecht an einer Kampagne oder einem Slogan. Für den Slogan: Schwach -
schwächer - Schwechater bekomme ich sicher keinen Auftrag, darf ich Urheberrecht
beanspruchen und von der inkriminierten Brauerei auf Unterlassung geklagt werden. Die
älteren Rechte sollten Sie auch wahrnehmen, um genau das zu verhindern, was Sie jetzt
beklagen: dass die Intendanz mehr und mehr ein Vergabemonopol durchsetzen will. Wir
können da nur unsere Stimme erheben. Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit einen
Rechtstreit zu führen.
Liebe Grüße,
Hans Fraeulin. |