Von:
"Jürgen Kapeller" juergen.kapeller@tub.at
Betreff: glaubwürdigkeit....
Datum: Dienstag, 27. November 2001 19:58Werter
adressatenkreis,
folgendes darf ich ihnen nicht vorenthalten:
Wie allgemein bekannt, hat die firma T.U.B hinsichtlich des gerichtsurteiles über
GRAZ2003.AT eine außerordentliche revision beim obersten gerichtshof in wien beantragt.
Der Senat hat nun die klägerin (2003 gmbH.) zu einer revisionsbeantwortung aufgefordert.
Diese ist am 13.11. an den senat ergangen und enthält
folgende passage:
"....
Im vorliegenden Fall geht es entgegen der Auffassung der Revisionswerber auch nicht darum,
dass die klagende Partei bzw. Revisionsgegnerin alle ähnlichen Internet-Domahs belegen
will, sondern vielmehr NUR um den Domain-Namen www.graz2003.at.
...."
Anfang oktober, also gut ein monat vor dieser
rekursbeantwortung hat die Graz 2003 gmbh eine klage wegen der domains graz2003.COM und
graz2003.ORG eingebracht.
Schlussfolgerung:
Hier wird bewußt gegenüber einem österreichischen Höchstgericht eine falsche
sachverhaltsdarstellung getroffen, noch dazu zu einem zeitpunkt, wo wir als rekurswerber
keine möglichkeit einer gegendarstellung mehr haben. Die Graz 2003 Organisations gmbh
betreibt damit in einem laufenden verfahren bewußt irreführung eines gerichtes nur um
einen im grunde unwichtigen prozess zu gewinnen.
Weitere schlussfolgerungen überlasse ich gerne Ihnen
mfg
Kapeller |