Von: "Jürgen Kapeller" juergen.kapeller@tub.at
Betreff: AW: Antwort: domain
Datum: Donnerstag, 11. Oktober 2001 13:12sg.
Herr Gaulhofer,
da wir uns ja persönlich kennen, finde ich das schon
eigenartig, dass Sie mir das so indirekt mitteilen und mich so linkisch als
"Krusche´s Partner" titulieren.
Wie dem auch sei, das letzte Wort in der Sache
Domain-Grabbing ist noch nicht gesprochen und wie Ihnen auch sicher bekannt sein dürfte,
war die Entscheidung aus Sicht aller mir bekannten Rechtsexperten äußerst
unverständlich, weshalb wir auch in die Revision gegangen sind. Ich möchte Sie zumindest
formal darauf aufmerksam machen, dass dieses Ersturteil sich auch nur auf die Domain
graz2003.at bezogen hat und nicht auf die Domains graz2003.com und graz2003.org und dass
ihr jetziges Klagsbegehren wohlweislich kein Domain-Grabbing enthält, sondern einen
Verstoß gegen das Markenrecht, die Benützung der Bezeichnung graz2003.
Domain Grabbing müssten Sie hierfür in den USA klagen
und Sie wissen nur allzugut, was dabei herauskommt - dort gibt es eben keine geschützten
Bereiche für Tintenburgen.
Dass diese Klage dabei die Forderung auf Herausgabe der
Domain enthält, ist eine bewußte Spekulation damit, dass das Gericht díesen
unzulässigen Untergriff vielleicht übersehen könnte. Rechtlich betrachtet kann es uns
nämlich nur untersagen, diese Domain in Österreich nicht zu benutzen. Ich möchte auch
in Erinnerung rufen, dass Ihre Gesellschaft sich noch nicht mal in Gründung befand, als
wir mit diesen Domains angefangen haben zu arbeiten - einem den es nicht gibt, kann man
auch nix grabben.
Ferner haben wir die derzeit streitgegenständlichen
Domains schon immer benutzt - als Alias für die at-Domain. Warum haben Sie denn das denn
nicht schon im ersten Verfahren geltend gemacht oder mit einstweiliger Verfügung belegt,
wenn Ihnen das so wichtig ist? Da zählt man leicht 1 und 1 zusammen und kommt zu dem
naheliegenden schluss, dass hier bewußt 2 verfahren angestrengt wurden, dass hier
schädigungsabsicht vorliegt. Aber sie wollen ja nichts verhindern...
Ich würde Sie doch ersuchen, bei der Korrektheit zu
bleiben, die ich von Ihnen gewohnt war und die Dinge klar zu differenzieren, bevor Sie an
einen größeren Verteilerkreis Unrichtigkeiten verbreiten.
mfg
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