Von: "Jürgen Kapeller" juergen.kapeller@tub.at
Betreff: Re: Fw: [NKOE] Fw: kapellers reply
Datum: Montag, 26. November 2001 12:08zum
kommentar des r.urban nur soviel:
man merkt sehr schön, dass er argumentativ jetzt am
glatteis liegt:
* null begründungen, lediglich eine umständliche erklärung, dass er eh nicht profitiert
und mur.at sowieso kritisiert und zig weitere sachen, die nicht dazu gehören und keinen
in dieser sache interessieren
* mehr abschweifungen als sonst was * hinweis auf eine
kaum überprüfbare rechtliche kompetenz (wozu ist jus ein studium, wenn man bei reini
urban leicht aufblasbare jus-diplomarbeiten vom fließband haben kann?)
* vermischung von äpfel mit birnen: gov und com soll was
anderes sein als at und com ..... aha. (warum hat die stadt nicht graz.gv.at bzw.
graz2003.gv.at????)
* die rechtlich etwas eigenartige behauptung, dass die
stadt graz über selbigen namen das namensrecht besäße, wo doch sogar in der
einstweiligen verfügung vom richter festgestellt wird, dass "... Graz allein als
Ortsbezeichnung nicht schutzf hig ist ..."
* die an den haaren herbeigezogenen vergleiche mit
anti-regierungs haltungen etc.
Nochmals zum nachdenken:
* graz2003.xx wird von uns seit 1998 betrieben; die klägerin existiert seit 3/2000 und
die registrierte marke seit 12/2000
* wir haben der stadt resp. der gesellschaft eine
KOSTENFREIE mitnutzung der domain offeriert
* die gesellschaft argumentiert mit einem bis heute nicht
konkretisierten "schaden"
* die gesellschaft behauptet, permanenten geldforderungen
ausgesetzt gewesen zu sein und hätte daher klagen müssen, kann dies aber nicht belegen.
Soviel zum recht.....oder halt zu gerichten
nochwas zu whitehouse.com: es ist nie klage eingebracht
worden (und zu zeiten bill clintons hätte man ja durchaus verwechslungsgefahr geltend
machen können...). Der grund ist einfach ein kultureller: in den usa gilt das
privatwirtschaftliche leben und leben lassen, hier das staatshochheitliche
genehmigungsprinzip.
Aber das thema ist schon längst nicht mehr die frage der
domain-bezeichnung, sondern ob eine für die förderung der kulturellen und
künstlerischen entwicklung gegründete, im öffentlichen eigentum stehende einrichtung
jahrelange, freiwillige aufbauarbeit in einem jahrelang nicht beanspruchten raum für sich
einkassieren darf.
Das ist zu 10% eine frage der rechtssprechung (die in
sachen internet sowieso hoffnungslos hinten ist) aber zu 50% eine frage der
"moral" einer solchen gesellschaft und zu 40% eine frage an die kulturpolitik,
deren hiermit gesetzte zeichen jeder selbst interpretieren mag.
Lieber reini, bitte bleib beim thema :-)
kapeller |