Von:
"Jürgen Kapeller" juergen.kapeller@tub.at
Betreff: glaubwürdigkeit....
Datum: Dienstag, 27. November 2001 19:58Werter
adressatenkreis,
folgendes darf ich ihnen nicht vorenthalten:
Wie allgemein bekannt, hat die firma T.U.B hinsichtlich des gerichtsurteiles über
GRAZ2003.AT eine außerordentliche revision beim obersten gerichtshof in wien beantragt.
Der Senat hat nun die klägerin (2003 gmbH.) zu einer revisionsbeantwortung aufgefordert.
Diese ist am 13.11. an den senat ergangen und enthält
folgende passage:
"....
Im vorliegenden Fall geht es entgegen der Auffassung der Revisionswerber auch nicht darum,
dass die klagende Partei bzw. Revisionsgegnerin alle ähnlichen Internet-Domahs belegen
will, sondern vielmehr NUR um den Domain-Namen www.graz2003.at.
...."
Anfang oktober, also gut ein monat vor dieser
rekursbeantwortung hat die Graz 2003 gmbh eine klage wegen der domains graz2003.COM und
graz2003.ORG eingebracht.
Schlussfolgerung:
Hier wird bewußt gegenüber einem österreichischen Höchstgericht eine falsche
sachverhaltsdarstellung getroffen, noch dazu zu einem zeitpunkt, wo wir als rekurswerber
keine möglichkeit einer gegendarstellung mehr haben.
Die Graz 2003 Organisations gmbh betreibt damit in einem
laufenden verfahren bewußt irreführung eines gerichtes nur um einen im
grunde unwichtigen prozess zu gewinnen.
Weitere schlussfolgerungen überlasse ich gerne Ihnen
mfg
Kapeller
Zitat:
... aus dem Unterlassungsbegehren der 2003-Company bei
Gericht:
Urteil:
13.1. Die beklagten Parteien sind der klagenden Partei gegenüber schuldig, es im
geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes zu unterlassen, die Domain- Namen
www.graz2003.com" und www.graz2003.org" im Internet zu belegen
und/oder zu benutzen und/oder benützen zu lassen.
13.2. Die erstbeklagte Partei ist schuldig, in die
Löschung der zu ihren Gunsten registrierten Domain-Namen www.graz2003.com" und
www.graz2003.org" einzuwilligen: in eventu die Domain-Namen
www.graz2003.com" und www.graz2003.org" an die klagende Partei zu
übertragen.
Quelle: http://www.kultur2003.at/news/docs/102_klage00.pdf |