Kapeller / 2003-company

Von: "Jürgen Kapeller" juergen.kapeller@tub.at
Betreff: glaubwürdigkeit....
Datum: Dienstag, 27. November 2001 19:58

Werter adressatenkreis,

folgendes darf ich ihnen nicht vorenthalten:
Wie allgemein bekannt, hat die firma T.U.B hinsichtlich des gerichtsurteiles über GRAZ2003.AT eine außerordentliche revision beim obersten gerichtshof in wien beantragt. Der Senat hat nun die klägerin (2003 gmbH.) zu einer revisionsbeantwortung aufgefordert.

Diese ist am 13.11. an den senat ergangen und enthält folgende passage:
"....
Im vorliegenden Fall geht es entgegen der Auffassung der Revisionswerber auch nicht darum, dass die klagende Partei bzw. Revisionsgegnerin alle ähnlichen Internet-Domahs belegen will, sondern
vielmehr NUR um den Domain-Namen www.graz2003.at.
...."

Anfang oktober, also gut ein monat vor dieser rekursbeantwortung hat die Graz 2003 gmbh eine klage wegen der domains graz2003.COM und graz2003.ORG eingebracht.

Schlussfolgerung:
Hier wird bewußt gegenüber einem österreichischen Höchstgericht eine falsche sachverhaltsdarstellung getroffen, noch dazu zu einem zeitpunkt, wo wir als rekurswerber keine möglichkeit einer gegendarstellung mehr haben.

Die Graz 2003 Organisations gmbh betreibt damit in einem laufenden verfahren bewußt irreführung eines gerichtes nur um einen im grunde unwichtigen prozess zu gewinnen.

Weitere schlussfolgerungen überlasse ich gerne Ihnen

mfg
Kapeller


Zitat:

... aus dem Unterlassungsbegehren der 2003-Company bei Gericht:

Urteil:
13.1. Die beklagten Parteien sind der klagenden Partei gegenüber schuldig, es im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes zu unterlassen, die Domain- Namen „www.graz2003.com" und „www.graz2003.org" im Internet zu belegen und/oder zu benutzen und/oder benützen zu lassen.

13.2. Die erstbeklagte Partei ist schuldig, in die Löschung der zu ihren Gunsten registrierten Domain-Namen „www.graz2003.com" und „www.graz2003.org" einzuwilligen: in eventu die Domain-Namen „www.graz2003.com" und „www.graz2003.org" an die klagende Partei zu übertragen.

Quelle: http://www.kultur2003.at/news/docs/102_klage00.pdf

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