Urban / Krusche

Von: "Martin Krusche" krusche@van.at
Betreff: Re: [NKOE] [Fwd: ARGE DATEN "privacy weekly" #01/KW47 22. Nov 2001]
Datum: Freitag, 23. November 2001 07:16

servus reini!

du gehst heute gar nicht ins bett, was? was treibst du denn die ganze nacht?

>>so viele? die archive sind aber nicht öffentlich, oder? email ist für mich...<<
das nutzt nix. denn *die öffentlichkeit* gibts ja nicht, sondern bloß einen chor von teilöffentlichkeiten. und darin hat die nkö-liste eben ihre position. wie man auf ihren rang bezogen qualifiziert - da könen ruhig auffassungsunterschiede stehen bleiben.

>>also privat, auch wenn da 2000 mitlesen.<<
gut. hamma halt dissens, was der begriff *öffentlichkeit* alles fast.

>>nein. ich hab/bin localtask (für mur.at) gekündigt, weil ich nach wien ziehe.<<
ist auf der website nicht nachvollziehbar. wußte ich zum beispiel nicht, obwohl ich zu den einreichern gehöre. SOLLTEN wir aber wissen, hm?

diese local task-site ist übrigens in der frage der RECHTSLAGEN, die es dir sehr angetan haben, unter DEINER zuständigkeit in einen sehr problematischen zustand geraten.

die erste vertragsfassung (sie ist auf mur.at verschwunden, ich habs archiviert) kann eigentlich nur ein lobotomie-opfer unterzeichnen. folglich steht bis zum heutigen tag (hab nachgesehen):
Rechteeinräumung zu LNAT 03 / Die rechlichen Klauseln wurde vorläufig entfernt.

na servas! company-politik? reini urban-rechtssicherheits-groove? was ist denn das für eine position, wenn wo den kunstschaffenden zwei millionen budget angeboten werden? (DAS ist also die position, von der aus du mir die erste nachricht dieser serie zugerufen hast - um nun nach wien abzuwandermn. also: was war das?)

>>ich hab den 2003 standpunkt bis jetzt auch nicht so richtig nachvollziehen können. ... bis zu diesem OGH entscheid heute und einem gespräch mit einem provider kollegen.<<
ist okay. ich hab ja gegen deinen standpunkt keinen einwand. ich teil ihn bloß nicht.

>>nur weil das jetzt eine kultureller streit ist, und politisch sehr ungeschickt, greift noch lange keine "freiheit der kunst" oder andere besonderheiten.<<
da stimme ich dir zu. das käme erst nachhaltig in die diskussion, wenn eine millionenschwere company einer privaten initiative mit ihren mitteln die strukturen im web wegräumt ... wozu nun mal eine GUTE ADRESSE gehört, wenn webstützung eine wichtige rolle spielt. (muß ich dir ja nicht erklären.)

der möglichst OPTIMALE URL ist ein unverzichtbaer bestandteil jener BASIS für AUCH künstlerische freiheit UND meinungsfreiheit, die ICH mir AUTONOM via web verschaffe. und genau SO hängt das zusammen.

>>komplex ist da gar nichts, sogar sehr einfach. die company sieht sich in ihrem namensrecht verletzt.<<
eine company, die es noch gar icht GEGEBEN hat, als wir schon online waren. auch bloß wortklauberei, was? na, dir wünsch ich viel glück im geschäftsleben.

und da haben wir noch gar nicht darüber gesprochen, daß die company die graz2003.AT eh gekriegt hat, was KEINE widerstände nach sich zog, uns aber nun z.b. die nutzung der *.com verbieten möchte - was ja heißt: da haben wir in den USA sogar eine art musterschutz drauf. geltendes recht. basta.

>>aber die abwägung öffentlicher und grundrechtlicher interessen lassen das neoliberale "first comes - first serves"-recht ("das faustrecht der freiheit") etwas zweifelhaft erscheinen.<<
gut, DAS ist ja ein interessantes thema. können wir uns näher ansehen.

nebenbei: "das faustrecht der freiheit" - das klingt ja lustig, wenn man WEISS, was der herr lorenz für ein kaliber ist, wie der etwa im steirischen orf schlittengefahren ist, da kann man ja lebende zeugen befragen usw. usw. wirklich LUSTIG!

>>zum glück gibt's jetzt einen vernünftigen OGH entscheid dazu in Ö<<
okayokay. aber warum willst du deshalb im aktuellen fall einer entscheidung des OGH VORGREIFEN?

>>prinzipiell würde natürlich jeder einer unabhängigen 2003 website wie deiner zustimmen, aber nur nach genehmigung des namensrechtlichen igentümers.<<
da stehst du eben VORERST auf der seife. denn du postulierst etwas, was der OGH nun erst mal feststellen muß: daß die company über dieses rcht verfügt.

>>sorry, daß meine wortmeldung nicht "der Förderung und Entwicklung der Netzkunst(szene) in Österreich dient." so wie's in der charta steht.<<
doch. tut sie ja, finde ich. wie schon erwähnt: da ist viel KLÄTRUNGSBEDARF. und dem kann man ja nur nachkommen, wenns offene diskurse gibt, die aus sehr verschiedenen, auch völlig GEGENSÄTZLICHEN positionen gespeist werden.

ich will mal hoffen, daß DAS grade in der netzkulturszene halbwegs außer diskussion steht.

guten morgen!
m.

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