Urban / Krusche

Von: "Reini Urban" rurban@x-ray.at
Betreff: Re: [NKOE] [Fwd: ARGE DATEN "privacy weekly" #01/KW47 22. Nov 2001]
Datum: Freitag, 23. November 2001 02:47

Martin Krusche schrieb:
> es geht in der sache also nicht voran, wenn man seine GRÜNDE nicht nennt.
keine zeit für eine längere analyse. siehe den aktuellen OGH entscheid bzw. heise artikel zu diesen und ähnlichen themen.

> zur rechtlichen lage in unserer sache empfehle ich die lektüre des rekursantrages von Kammerlander, Piaty & Partner: ...

politik hat sich dem recht unterzuordnen. das ist ein prinzip. auch wenn sich die politik ihre rechte manchmal selber macht. hier aber nicht.

> da du ja in der netzkulturszene eine rolle als opinion leader spielst, die
> du zum beispiel dadurch betonst, daß du deinen standpunkt der gesamten
> community vorlegst, würde ich mir wünschen, der BEFUND wäre auch noch
> vorgelegt.

opinion leader bin ich sicher keiner. und schon gar nicht in privaten mailinglisten. ich denk nur gern laut. mein befund kommt vielleicht noch.

es fußt sich im prinzip darauf, daß die rechte der firma 2003 über die rechte der internet community zu stellen sind. analog zu bundesheer.at, fpo.at usw. obwohl das dort nicht einmal firmen bzw. gesellschaften sind.

ganz unabhängig von der entgegnung der vorwürfe: "kriminelle energie", "erpresser", "domaingrabbing", ... aus dem rekurs. das sind andere geschichten.
der nichtbehauptete schutz von 2003 (beilage A), die abstreitung der rechte auf den namen (§43) usw. ist mE wortklauberei. so dumm wie ihr tut, sind die gerichte in Ö nicht.

kulturpolitisch geb ich euch natürlich vollkommen recht: 2003 sollte sich zweimal überlegen, euch zu klagen, da die kosten/nutzen abwägung auch im falle des wahrscheinlichen positiven entscheides eindeutig negativ wäre und es bei dem schwachen inhalt der jetzigen graz03.at homepage auch keinen nutzen bringt.

deshalb sehe ich die ganze schreierei mehr als medienspektakel, als als rechtsstandpunkt. würde auch dem jetzigen OGH entscheid widersprechen. der wird im urteil sicher angeführt werden.
--
Reini Urban
http://xarch.tu-graz.ac.at/home/rurban/

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