Von:
"Reini Urban" rurban@x-ray.at
Betreff: [NKOE] [Fwd: ARGE DATEN "privacy weekly" #01/KW47 22. Nov 2001]
Datum: Donnerstag, 22. November 2001 23:42--------
Original Message --------
Von: ARGE DATEN Information Service <hans@sco1.adis.at>
Betreff: ARGE DATEN "privacy weekly" #01/KW47 22. Nov 2001
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2001 11 21: OGH entscheidet bundesheer.at-Domain-Streit
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Der OGH hat nunmehr endgültig den Domainnamen
bundesheer.at dem BMLV zugesprochen. Im wesentlichen wurde argumentiert, daß eine
Bezeichnung nicht irreführend sein darf und daher die Angabe "Bundesheer" auch
zu einem Inhalt über das Bundesheer führen muß. Die Vertretung des Bundesheeres obliegt
jedoch ausschließlich dem BMLV.
Diese Entscheidung deckt sich sowohl mit der jüngsten
FPO-Entscheidung, aber auch mit der Adnet-Entscheidung und einer Reihe anderer
Ortsnamensentscheidungen. Wesentlicher Grundzug ist, dass bei einem Domainnamen einerseits
Namensrechte, Wettbewerbsrechte, der Aspekt der Irreführung, aber auch das Rechts
"First Come - First Serve" abzuwägen sind.
Besonders im Bereich von Ortsnamen, Regionsnamen und
sonstigen umgangssprachlichen Bezeichnungen wird bei der Verwendung als Domainanmen,
mangels eines namensrechtlichen Schutzes und sofern keine Irreführung vorliegt, das Recht
"First Come - First Serve" zu Zuge kommen.
Aus der Sicht der ARGE DATEN ist diese Entwicklung zu
begrüßen, da einerseits für die langjährigen Betreiber diverser regionaler oder
themenspezifscher Portale Sicherheit geschaffen wird, daß sie ihre Namen behalten
können, andererseits wird das bloß sammeln von Markennamen als Domainnamen (Stichwort
"Domain-Grabbing") und das gewinnbringende Weiterverkaufen unterbunden.
Archiv --http://www.arges.tempo.at/news/20010824.html
Archiv --http://www.ad.or.at/office/rechtsinfo.html
andere --http://www.internet4jurists.at/domain/intern21.htm
andere --http://www.quintessenz.at/archiv/msg01671.html
andere --http://www.futurezone.at/futurezone.orf?read=detail&id=96131
andere --http://www.bundesheer.at/
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das betrifft vor allem den TUB-graz2003 domain streit
(krusche) um graz2003.com/graz2003.org.
in dieser hinsicht vertrete ich persönlich nun auch die
BMLV bzw Graz2003 Rechtsansicht, dh. gegen Krusche.
in diesem fall geht es aber eher um das recht des firmennamens, was viel stärker wirkt,
als der namen eines ortes, region, ... und den schutz des "First Come - First
Serve" prinzips.
zum stöbern:
$ whois graz2003.com
$ whois graz2003.org
$ whois graz2003.at
alle diese server werden übrigens vom selben
nameserver/provider verwaltet, INODE, obwohl graz2003.com über uta.at geht. beim
zukünftigem gerichtsbeschluß (und der wird bald kommen) muß dann also ns1.graz.inode.at
(graz) die domänen an ns1.inode.at (wien) übergeben.
--
Reini Urban
http://xarch.tu-graz.ac.at/home/rurban/ |