"... dass
unser Problem nur Herrn Kapeller betrifft, der ja mit kontinuierlichen finanziellen
Forderungen an Dr. Schwaighofer herangetreten ist, die für die 2003 GmbH nicht akzeptabel
waren und bekanntlich den ganzen Konflikt auslösten .."
dieser RUFSCHÄDIGUNG möchte ich ein dokument
entgegenhalten, welches ich bereits im märz 2000 an die kanzlei held & partner
gesendet habe und welches klar belegt, dass hier UNWAHRHEITEN einem
größeren kreis in rufschädigender weise kolportiert werden, wogegen ich
verständlicherweise schritte einleiten muss.
"... Wie in meinem Anbot an Herrn Schwaighofer und dem zugehörigen
Gesprächsprotokoll (das übrigens unwidersprochen blieb) mehrfach angeführt, handelt es
sich bei den Projekten, welche unter der domain graz2003.at realisiert werden per
Definition um Non-Profit-Aktivitäten. Die Aufgabe dieser Domainbezeichung ist es, privat
initiierte und unabhängige Beiträge zum Ereignis der Kulturstadt Graz 2003 zu
präsentieren.Da wir deklarierterweise keinerlei Gewinnabsicht damit verfolgen, sind die
Bestimmungen des unlauteren Wettbewerbsgesetzes nicht anwendbar.
Werbliche
Aktivitäten und eine Vermarktung der Adresse waren von Anfang an nur zur Kostendeckung
der Aktivitäten vorgesehen und erfolgen auf eigenes wirtschaftliches Risiko. Dabei ist
der "Trittbretteffekt" zur Werbelinie der offiziellen Graz 2003
Veranstaltungen unmeßbar, da es sowohl einer eigenen Organisation, als auch gänzlich
eigenen Werbelinie bedarf.
Es war zudem der Wunsch Ihrer Mandantschaft,
eine Kooperation einzugehen und die Adresse auch für deren Zwecke zu nützen. Diesem
Wunsch sind wir nachgekommen und es war bereits vorher ausgesprochen, dass es sich dabei
auch um wirtschaftlich relevante Komponenten handeln kann, jedoch nicht muß.
Unser Angebot war lediglich eine Auflistung möglicher Gesprächspunkte wie von
Herrn Schwaighofer selbst angeregt.
Niemand ist dazu verpflichtet, ein Angebot
anzunehmen.
Wir haben Ihrer Mandantschaft dabei
angeboten, Services der Firma T.U.B in Anspruch zu nehmen. Dies ist zum einen UNABHÄNGIG von der Benutzung der
Domain graz2003.at und zum anderen eine völlig eigene wirtschaftliche Gebarung. Sie
werden nirgendswo eine Passage finden, welche darauf hindeutet, dass dies der
"Preis" für Mitnutzung der Domain ist.
Vielmehr wurde deutlich festgehalten, dass die
Bedingungen für die Mitnutzung der Domain darin bestehen, dass der Mitnutzer
keinen Einfluß auf bestehende bzw. geplante Services hat, dafür aber seine
Services ohne Einfluß unsererseits realisieren kann bzw. dass man sich im Idealfall
abspricht. Dabei muß das Service ihrer Mandantschaft physikalisch nicht einmal auf
unserem Server liegen. Von einer gemeinsamen Startseite ausgehend kann der Benutzer dann
die einzelnen Services anspringen. ..."
Auf anfrage sende ich allen gerne das orginaldokument
ungekürzt und als beweis auch das seinerzeitige angebot an herrn schwaighofer.
mfg
Kapeller
p.s.: [klick
hier!]