kapeller-mail

geschätzter adressatenkreis;

im mail von fr. hoffmann-sewera und herrn schrempf findet sich folgende passage:

"... dass unser Problem nur Herrn Kapeller betrifft, der ja mit kontinuierlichen finanziellen Forderungen an Dr. Schwaighofer herangetreten ist, die für die 2003 GmbH nicht akzeptabel waren und bekanntlich den ganzen Konflikt auslösten .."

dieser RUFSCHÄDIGUNG möchte ich ein dokument entgegenhalten, welches ich bereits im märz 2000 an die kanzlei held & partner gesendet habe und welches klar belegt, dass hier UNWAHRHEITEN einem größeren kreis in rufschädigender weise kolportiert werden, wogegen ich verständlicherweise schritte einleiten muss.

Nachfolgend eine kopie des ersten punktes:

"...  Wie in meinem Anbot an Herrn Schwaighofer und dem zugehörigen Gesprächsprotokoll (das übrigens unwidersprochen blieb) mehrfach angeführt, handelt es sich bei den Projekten, welche unter der domain graz2003.at realisiert werden per Definition um Non-Profit-Aktivitäten. Die Aufgabe dieser Domainbezeichung ist es, privat initiierte und unabhängige Beiträge zum Ereignis der Kulturstadt Graz 2003 zu präsentieren.Da wir deklarierterweise keinerlei Gewinnabsicht damit verfolgen, sind die Bestimmungen des unlauteren Wettbewerbsgesetzes nicht anwendbar.

Werbliche Aktivitäten und eine Vermarktung der Adresse waren von Anfang an nur zur Kostendeckung der Aktivitäten vorgesehen und erfolgen auf eigenes wirtschaftliches Risiko. Dabei ist der "Trittbretteffekt" zur Werbelinie der offiziellen Graz 2003 – Veranstaltungen unmeßbar, da es sowohl einer eigenen Organisation, als auch gänzlich eigenen Werbelinie bedarf.

Es war zudem der Wunsch Ihrer Mandantschaft, eine Kooperation einzugehen und die Adresse auch für deren Zwecke zu nützen. Diesem Wunsch sind wir nachgekommen und es war bereits vorher ausgesprochen, dass es sich dabei auch um wirtschaftlich relevante Komponenten handeln kann, jedoch nicht muß.
Unser Angebot war lediglich eine Auflistung möglicher Gesprächspunkte – wie von Herrn Schwaighofer selbst angeregt.

Niemand ist dazu verpflichtet, ein Angebot anzunehmen.

Wir haben Ihrer Mandantschaft dabei angeboten, Services der Firma T.U.B in Anspruch zu nehmen. Dies ist zum einen UNABHÄNGIG von der Benutzung der Domain graz2003.at und zum anderen eine völlig eigene wirtschaftliche Gebarung. Sie werden nirgendswo eine Passage finden, welche darauf hindeutet, dass dies der "Preis" für Mitnutzung der Domain ist.

Vielmehr wurde deutlich festgehalten, dass die Bedingungen für die Mitnutzung der Domain darin bestehen, dass der Mitnutzer keinen Einfluß auf bestehende bzw. geplante Services hat, dafür aber seine Services ohne Einfluß unsererseits realisieren kann bzw. dass man sich im Idealfall abspricht. Dabei muß das Service ihrer Mandantschaft physikalisch nicht einmal auf unserem Server liegen. Von einer gemeinsamen Startseite ausgehend kann der Benutzer dann die einzelnen Services anspringen. ..."

Auf anfrage sende ich allen gerne das orginaldokument ungekürzt und als beweis auch das seinerzeitige angebot an herrn schwaighofer.

mfg
Kapeller

p.s.: [klick hier!]

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